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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen der Eventspeicher Dennis Dartmann mit Sophia Dartmann Gbr, im weiteren Eventspeicher genannt. Mit der verbindlichen Bestellung erkennt der Kunde die AGB vollständig an. Alle Angebote, die durch Eventspeicher gemacht werden, sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Angebot fristgerecht schriftlich vom Kunden bestätigt wurde. Im Anschluss fertigt Eventspeicher den Vertrag an. Inhalt und Umfang des geschlossenen Vertrages entsprechen dem unterezeichneten Angebot. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch Eventspeicher schriftlich bestätigt werden.

Alle Mietartikel sind und bleiben im Eigentum von Eventspeicher. Alle Mietartikel sind Gebrauchsgegenstände und keine Neuware - dies ist vom Kunden (Mieter) anzuerkennen.

2. Vermietung von Dekoration, Möbeln und Veranstaltungsbedarf

2.1 Mietvertrag

Ein Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde den Vertrag rechtsgültig gegengezeichnet hat. Der Mietzeitraum beginnt mit Übergabe der gemieteten Gegenstände. Der Mietvertrag endet mit Rückgabe der gemieteten Gegenstände an Eventspeicher.

2.2 Preise

Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich unsere Preise pro Stück und Mieteinheit (= 3 Tage). Alle Preise gelten „ab Werk“ und sind inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten. Weitere auftragsbezogene Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau der Möbel, etc., Kerzen und Floristik) werden gesondert in Rechnung gestellt. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

2.3 Kaution

Im Bedarfsfall wird eine Kaution in Höhe von 25 % des gesamten Mietpreises berechnet, die nach korrekter Rückgabe und Kontrolle der gemieteten Gegenstände an den Eventspeicher durch diesen zurückgezahlt wird. Die Kaution wird nicht verzinst. Für die Überprüfung der zurück gegebenen Gegenstände hat Eventspeicher 14 Tage Zeit. 

2.4 Zahlungsbedingungen

Eventspeicher versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung (Planungs- Reservierungs- und Verwaltungspauschale) in Höhe von 30 % des Rechnungsbetrages fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Betrag dem Konto von Eventspeicher gutgeschrieben ist. Im Falle von Rücklastschriften hat der Kunde die von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten an Eventspeicher zu erstatten, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu verschulden. Bei Zahlungsverzug wird je Mahnung eine pauschale Mahngebühr von 6,00 € fällig.

2.4.1 Abholung

Der gesamte Rechnungsbetrag, d.h. der Mietpreis zuzüglich weiterer auftragsbezogener Kosten, ist vor der Übergabe der Mietgegenstände zu leisten. Die Rechnung über den Restbetrag (Gesamtbetrag abzüglich Anzahlung) wird in etwa sechs Wochen vor der Veranstaltung per Email versendet. Die Zahlungsfrist/ das Zahlungsziel auf der Rechnung ist verbindlich zu beachten. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, wertet Eventspeicher dies als Stornierung seitens des Veranstalters zu im Vertrag vereinbarten Stornierungsgebühren.

2.4.2 Versand

Rechnungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Bei Versand der Mietgegenstände per Paketdienst ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens 4 Wochen vor Versand zu bezahlen.

2.5 Mietdauer

Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mietzeitraum von 3 Tagen (= 1 Mieteinheit), auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. Eine Verlängerung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Gibt der Mieter sämtliche übernommenen Mietgegenstände nicht fristgerecht zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. In diesem Falle wird für jeden weiteren angefangenen Tag eine Gebühr von 30 % des gesamten Mietpreises berechnet.

2.6 Erfüllungsort und Gefahrenübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die gemieteten Gegenstände durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht. Bei Abholung der angemieteten Gegenstände muss der Mieter die Bestellung auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Sollte die Lieferung nicht vollständig oder beschädigt sein, muss der Mieter den Vermieter beim Empfang der angemieteten Gegenstände unverzüglich informieren. Eine nachträgliche Reklamation ist ausgeschlossen.

2.7 Lieferung

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Vertrag als solche bezeichnet sind. Für Liefer- oder Abholservice zum Hauseingang werden 1,00€ pro km plus 25€ pro angefangene Fahrtstunde berechnet. Für die Lieferung bzw. Abholung am Samstag wird ein Zuschlag von 25 % und für die Lieferung bzw. Abholung am Sonn- und Feiertag ein Zuschlag von 100 % fällig. Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Diese Leistung übernimmt Eventspeicher gerne gegen gesonderte Berechnung. Bei der Lieferung und Abholung der angemieteten Gegenstände hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter die Ware sofort kontrollieren und die Empfangsbestätigung/ den Lieferschein unterzeichnen. Bei Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters. Mit Unterzeichnung des Lieferscheins wird bestätigt, alle aufgelisteten Gegenstände einwandfrei und vollständig entgegen genommen zu haben. Eine spätere Reklamation ist ausdrücklich ausgeschlossen. Auch für die Anwendung der Gegenstände haftet der Mieter. Am vereinbarten Abholtermin müssen die angemieteten Gegenstände vollständig, sortiert und sauber bereit stehen (der Anlieferung entsprechend).

2.8 Abholung und Transport

Der Mieter muss für einen vorschriftsgemäßen Transport der Mietobjekte Sorge tragen. Die Mietmaterialien müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter die Ware sofort kontrollieren und die Empfangsbestätigung/ den Lieferschein unterzeichnen. Bei Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters, somit auch für den/ bei dem Transport.

2.9 Haftung

Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursacht werden. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch und bei der Benutzung der Mietgegenstände eintreten. Die angemieteten Gegenstände dienen nur zum Zwecke der Dekoration.

2.10 Verwendung von Kerzen

– Eine brennende Kerze nie ohne Aufsicht lassen
– Die Kerze außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren brennen lassen
– Immer mindestens 10 cm zwischen den brennenden Kerzen belassen
– Die Kerze nicht auf oder in der Nähe von leicht entflammbaren Gegenständen (auch Floristik) lassen
– Kerzen nicht in Zugluft stellen

- Kerzen nicht in die Nähe von Wärmequellen stellen
– Kerzen senkrecht aufstellen
– Den Docht vor dem Anzünden auf eine Länge von etwa 1 cm kürzen
– Immer die Flamme ersticken, nicht ausblasen
– Immer einen Kerzenhalter benutzen
– Das geschmolzene Wachs frei von Streichhölzern und anderen Verunreinigungen halten, um das Entflammen zu vermeiden
– Teelichter nur in Behältern und Wärmestövchen mit ausreichender Luftzufuhr verwenden
– Eine brennende Kerze nicht bewegen
– Einen geeigneten Behälter verwenden, da sich diese Kerzen beim Brennen verflüssigen
– Nie eine Flüssigkeit zum Löschen verwenden

2.11 Fehlmengen, Beschädigungen, Bruch

Von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter die Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Prüfung und unter Umständen Reinigung ermittelt werden können. Beschädigte und fehlende Gegenstände werden dem Mieter zu Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt. Beschädigungen sind unter anderem Brandlöcher, Risse, Kerzenwachs, Stockflecken und ähnliches. Um Stockflecken zu vermeiden, muss die Mietwäsche vor dem Versand komplett trocken sein. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.

2.12 Reinigung

Der Mieter muss die gemieteten Gegenstände sorgfältig behandeln und vor Rückgabe säubern. Der Mieter übernimmt die Reinigung der Gegenstände. Bei extrem verschmutzten Artikeln behält sich der Vermieter das Recht vor, die dadurch entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Sämtliche Textilien müssen trocken zurückgegeben werden. Eine Reinigung kann bei Eventspeicher (Zusatzkosten) gebucht werden.

2.13 Stornierung

Eine Stornierung des Auftrages muss schriftlich erfolgen. 

30% der Auftragssumme wird grundsätzlich als Storno einbehalten, um Ausfälle durch die Reservierung aufzufangen. Sollte die Stornierung weniger als 8 Monaten vor dem Eventdatum eintreffen, sind 50% Stornokosten zu zahlen, bei weniger als 2 Monaten vor Eventdatum muss der Kunde 80% der Auftragssumme als Stornokosten begleichen. Bei weniger als 2 Monaten vor dem Eventdatum trägt der Kunde 100% der Gesamtsumme als Stornokosten.

Bei kurzfristiger Absage kann die speziell gekaufte Ware mit der Vorauszahlung verrechnet werden und geht in das Eigentum von Eventspeicher über.

2.14 Eigentumsvorbehaltbei Verkaufsware

Verkaufsware bleibt solange Eigentum von Eventspeicher bis die Ware vollständig bezahlt ist. Bei Zahlungsverzug ist Eventspeicher zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt.

2.15 Gewährleistung Verkaufsware und Mietartikel

Weist die Ware bei Übergabe einen Sachmangel auf, so ist Eventspeicher zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nachbesserung kann auf den Austausch der mangelhaften Teile beschränkt werden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

Da es sich nicht um Neuware handelt sind kleine Mängel und Abweichungen kein Reklamationsgrund. Insbesondere handgefertigte Gegenstände sind proArtikel individuell anders. Auch dies ist kein Reklamationsgrund.

2.16 Veröffentlichung

Die Gbr Eventspeicher behält sich das Recht vor zu Marketingzwecken Bilder der erstellten Produkte bzw. der aufgebauten Designs/ Dekoelemente/Möbel zu verwenden. Sollten keine Fotos veröffentlich werden dürfen Bedarf diese Regelung einer vor Vertragsabschluss schriftlichen Niederschrift.

2.17 Abbildungen/ Fotos

Abbildungen und Fotos in Printmedien und auf Internetseiten können von der Wirklichkeit geringfügig abweichen. Insbesondere durch Fotobearbeitungen von Fotografen weichen Farben häufig ab.

2.18 Sonstiges

Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unverändertem und einwandfreiem Zustand an das Unternehmen zurückzugeben. Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen.

3 Erfüllungsort

3.1 Widerrufsrecht

Wir weisen darauf hin, dass entsprechend § 312d, Ziff. 4 BG zum Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht zur Lieferung von Waren besteht, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. 

3.2 Erfüllungsort 

Erfüllungsort ist das Lager von Eventspeicher. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird die Ware durch den Kunden selbst abgeholt.

3.3 Eigentum

Alle Leihartikel und -möbel bleiben zu jeder Zeit Eigentum von Eventspeicher. 

4 Urheberrecht

Sämtliche Daten, Informationen, Abbildungen, Bilder und Texte sind durch Urheberrechte und andere Rechte geschützt. 

5 Datenschutz

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine von ihm angegebenen persönlichen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung abgespeichert und genutzt werden. Gegebenenfalls können die Daten zur Übersendung von Angeboten und Informationen genutzt werden. 

6 Gerichtsstand

Gerichtsstand aus dieser Vereinbarung sowie wegen aller anderen aus Geschäftsbeziehungen der Parteien herrührenden Forderungen ist der Standort der Eventspeicher Gbr.

7 Gültigkeit

Diese Bedingungen sind ab 01.12.2021 gültig. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommen.

Stand: 01.12.2021

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